Die neue e-Toolbox von swiss safety – jetzt verfügbar
Thema: Arbeitssicherheit – aus Unfällen lernen und Konsequenzen ziehen.
Als PSA-Kompetenzzentrum präsentieren wir Ihnen gerne unsere neue Imagebroschüre.
Am 4. April 2020 wurde mit Artikel 4o COVID-19-Verordnung 2 eine Sonderregelung für das Inverkehrbringen gemäss PSA-Verordnung von Atemschutzmasken und anderen PSA geschaffen. Mit Artikel 24 COVID-19-Verordnung 3 wurde Artikel 4o COVID-19-Verordnung 2 identisch übernommen.
Mit der Verordnungsänderung vom 11. September 2020 wurde Artikel 24 COVID-19-Verodnung 3 am 18. September 2020 aufgehoben.
Aufgrund Liefer-Engpässen für qualitative FFP2/3-Masken erscheinen bei vielen Quellen Masken mit der Markierung “KN95”.
swiss safety wird mit einem eigenen Stand an der ArbeitsSicherheit Schweiz in Bern vertreten sein. Dabei wird insbesondere die neu lancierte PSA-Toolbox einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Ebenfalls finden zur Vorstellung der PSA-Toolbox zusätzlich Fachreferate an den Foren der ArbeitsSicherheit statt.