Gesetzliche Grundlagen
Bestehen Gesundheits-Risiken am Arbeitsplatz, müssen die entsprechenden Schutzvorkehrungen vom Arbeitgeber getroffen und vom Arbeitnehmer eingehalten werden.
Der Gesetzgeber verlangt
vom Arbeitgeber
vom Arbeitnehmer
Wichtige Verordnungen und Gesetze zum Nachlesen
Unfallversicherungsgesetz | UVG – Art. 82 Allgemeines | Zum Gesetz |
Verordnung zur Unfallverhütung | VUV – Art. 3 & Art. 5 Schutzmassnahmen | Zum Gesetz |
Arbeitsgesetz | ArG – Art. 6 Pflichten | Zum Gesetz |
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz | ArGV3 – Art. 2 Grundsatz | Zum Gesetz |
Obligationenrecht | OR – Art. 328 C Pflichten des Arbeitgebers | Zum Gesetz |
Produktesicherheitsgesetz | PrSG – Allgemeines | Zum Gesetz |
Verordnung der Produktesicherheit | PrSV – Allgemeines | Zum Gesetz |
PSA-Verordnung | PSAV – Allgemeines | Zum Gesetz |
ASA-Richtlinie
Die auf dem Unfallversicherungs-Gesetz (UVG) basierende Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) ist per 1.1. 1996 durch die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) ergänzt worden.
Ziel dieser Richtlinie ist die Reduktion von Unfällen und Krankheiten am Arbeitsplatz und damit auch die Einsparung volkswirtschaftlicher Kosten. Die Art und Weise der Bestimmung und Umsetzung allenfalls nötiger Sicherheits-Massnahmen wird von der Richtlinie nicht zwingend vorgeschrieben. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, diese Massnahmen individuell zu bestimmen und umzusetzen.
Was bedeutet dies für Betriebe?
Betriebe mit weniger als fünf Mitarbeiter/innen und einem SUVA Prämiensatz bis 0,5% der Lohnsumme können die ASA-Richtlinien freiwillig anwenden. Alle anderen werden nach aufsteigendem Risiko in drei Kategorien eingeteilt und müssen die Arbeitssicherheit im Betrieb systematisch sicherstellen und regelmässig überprüfen.
Zur Selbsteinschätzung, ob der eigene Betrieb besondere Gefahrenund in welchem Umfang aufweist dient eine Broschüre der EKAS.
Auflagen gewinnbringend erfüllen
Viele Verbände haben branchenspezifische ASA-Empfehlungen oder Branchen-, Betriebsgruppen- oder andere Modelllösungen erarbeitet, bei welchen Sie sich anschliessen können.
Bei Individual-Lösungen lohnt es sich (obwohl keine Pflicht dazu besteht), die Selbsteinschätzung bzw. -einstufung vom für Sie zuständigen Durchführungsorgan überprüfen zu lassen.
Return on Investment
Arbeitssicherheit beginnt im Kopf: mit der richtigen Einstellung sowohl der Mitarbeiter als auch der Unternehmensführung im Besonderen. Arbeitsschutz-Massnahmen greifen nur, wenn sie von allen Betroffenen ernst genommen und konsequent umgesetzt werden.
Arbeitssicherheit rentiert
Folgende Dokumente zeigen Ihnen den Zusammenhang von Arbeitsicherheit und Kosten im Unternehmen. Vorallem wird aufgezeigt, in welchen Unternehmensbereichen und Kostenarten ein positiver Effekt mit der konsequenten Umsetzung von Arbeitssicherheitsmassnahmen erzielt werden kann:
STOP den Unfällen und Krankheiten
Nach dem STOP-Konzept der Schweizerischen Unfallversicherungs-Anstalt SUVA koordiniert ein systematisches Sicherheitsmanagement die verschiedenen Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie deren Umsetzung und die laufende Überprüfung.
Persönliche Schutz-Ausrüstungen (PSA)
Wo sich Risiken organisatorisch und technisch nicht ausschalten lassen, muss sich der Mensch persönlich schützen. Vom Sicherheits-Schuh bis zum Schutzhelm steht heute eine breite Palette von PSA-Produkten zur Verfügung. Entscheidend ist, dass Schutzausrüstungen und mögliche Gefährdung genau aufeinander abgestimmt sind. Es nützt z.B. nichts, gegen Lösemitteldämpfe eine Feinstaubmaske zu tragen.