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Helm oder Schädeltrauma?

Der Kopf gilt als Zentrum unseres Wirkens. Er vereint die wichtigsten Sinnesorgane und ermöglicht uns unser alltägliches Tun. Es lohnt sich daher den Kopf vor jeglicher Gefahr – sei sie auch noch so klein – optimal zu schützen.

Unsere Kopfschutzspezialisten helfen Ihnen gerne.

1. Mögliche Risiken und Gefährdungen

Der Kopfschutz dürfte zu den ältesten PSA-Disziplinen gehören. Der Kopf ist sehr sensibel auf Verletzungen und umhüllt eines der wichtigsten Organe, unser Gehirn. Nicht umsonst haben wir von Natur aus eine robuste Schädeldecke.

Wann ist das Tragen von Kopfschutz notwendig?

Beim Kopfschutz ist zu unterscheiden zwischen Helm, Anstosskappe, umfangreichem Kopfschutz oder Haarschutznetz.

Auf gesetzlicher Ebene regelt der Artikel 5 BauAV (SR 832.311.141) die Helmtragpflicht im Rahmen von Bauarbeiten. Bei der Gefährdung durch herunterfallende Gegenstände oder Materialien besteht in der Industrie und im Gewerbe ebenfalls eine Schutzhelmtragpflicht. Weiter ist grundsätzlich bei Arbeiten mit PSAgA ein Schutzhelm mit 4-Punkt-Kinnriemen zu tragen. Betriebsinterne Gefährdungsbeurteilungen können ergänzend die Schutzhelmtragpflicht für definierte Bereiche oder Arbeiten erweitern.

  • Anstosskappe bei leichter Gefährdung durch Anprallen
  • Spezielle Helme bei besonderen Gefährdungen
    • Feuerwehrhelm
    • Integralschutz beim Sandstrahlen
    • Hochleistungsindustrieschutzhelm
  • Haarschutznetz zum Schutz vor dem Erfassen von langen Haaren durch bewegte Anlagenteile

Vor welchen Risiken und Verletzungen wird geschützt?

Ein Kopfschutz schützt vor vielerlei Gefahren während der täglichen Arbeit:

  • Mechanische Einwirkungen (z.B. herabfallende, pendelnde, umfallende und wegfliegende Gegenstände oder Anstossen an Gegenständen)
  • Thermische Einwirkungen (z.B. Hitze, Kälte, glühende Teilchen, Flüssigmetallspritzer, Flammen)
  • Elektrische Einwirkungen (z.B. Berührungsspannung, Funkenbildung – auch durch elektrische Entladungen oder Lichtbögen)
  • Chemische Einwirkungen (z.B. Säuren, Laugen, Lösemittel)
  • Zusammenstoss bei Nichterkennbarkeit von Personen (z.B. bei Arbeiten ohne Warnkleider im Strassen- bzw. Verkehrsbereich)
  • Erfassen der Haare (z.B. durch bewegte Maschinenteile)

2. Welche Massnahmen sollen geprüft werden?

  • Der geeignete Kopfschutz ist entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung auszuwählen, welche klare Hinweise auf die notwendigen Mindestanforderungen (EN-Normen) geben soll. Gefährdungsbereiche sind:
    mechanische, thermische, elektrische, chemische Einwirkungen, Zusammenstoss, Aufprall von Gegenständen, Anstossen an Gegenständen, andere PSA im Kopfbereich, und/oder Erfassen der Haare.
  • Weiter zu berücksichtigen sind technische und ergonomische Aspekte, wie die Passform, die Verstellbarkeit oder die Helmform.
  • Nur CE-gekennzeichnete, baumustergeprüfte Produkte bereitstellen/benutzen.
  • Jeglicher Kopfschutz soll vor der Benutzung durch eine visuelle Benutzerprüfung kontrolliert werden.
    Festgestellte Mängel sind vor der weiteren Benutzung durch einen Sachverständigen eingehend zu überprüfen. Nicht ordnungsgemässe PSA ist der Benutzung zu entziehen.
  • Den Kopfschutz gemäss Herstellerangaben reinigen und pflegen.
  • Bei hoher Belastung mit Schweiss (hohe Temperaturen und/oder direkte Sonneneinstrahlung) ist das Innenleben regelmässig zu wechseln.

3. Welche Massnahmen und PSA sind geeignet?

Haarnetz

Dieses schützt vor dem Erfassen von Haaren durch bewegte Anlagenteile oder vor der Kontamination eines Produktes durch Haare (Lebensmittel, Pharma, Bio- und Chemieindustrie, Reinräume etc.).

Anstosskappe (EN 812)

Diese Kopfbedeckung, z. B. in Form einer Baseballmütze oder aus HDPE-Kunststoff schützt den Kopf gegen Anstossen, unter anderem beim Arbeiten in beengten Verhältnissen, beim Warenumschlag, für Werkbesucher und ähnlichem. Sie schützt nicht gegen herabfallende Gegenstände und darf nicht anstelle eines Schutzhelmes getragen werden. Sie ist leicht und sitzt dank verstellbarer Grösse auf verschiedenen Kopfweiten gut. Belüftungslöcher verhindern einen Hitzestau. Der textile Teil der Mütze ist meist als Handwäsche waschbar.

Schutzhelm (diverse EN-Normen)

Der Industrieschutzhelm nach EN 397 ist mit Abstand das häufigste Modell. Dieser kann bei Bedarf mit einem Kinnriemen ergänzt oder ab Werk ausgerüstet werden.

Der Kinnriemen verhindert das Herabfallen bei Kopfbewegungen oder beim harten Anschlagen. Er darf nicht mehr als 25 kg aushalten. Damit ist das bewusste Abstreifen des Helmes möglich, wenn er eingeklemmt wird.

Teilweise kann bei Arbeiten mit PSAgA ein Bergsporthelm (EN 12492) verwendet werden, der auch einen Seitenaufpralltest bestehen muss. Dessen Kinnriemen muss aber mindestens 50 kg vor dem Abreissen aushalten (Strangulationsgefahr –
kein Abstreifen möglich). Der Einsatz eines Bergsporthelmes muss explizit mittels Gefährdungsbeurteilung für die bestimmte Tätigkeit freigegeben sein.

Ein Hochleistungsschutzhelm (EN 14052) wird vor allem im Rettungsdienst eingesetzt. Er ist baustellentauglich und kann bei besonderen Anforderungen notwendig sein.

Für die Tätigkeit unter elektrischer Spannung (GS-ET-29) und von Feuerwehren (EN 443) bestehen besondere Anforderungen an den Helm. Dazu informiert Sie der Hersteller oder Händler.

Fragen: Produkt-/Firmenspezifisch

  • Achten alle darauf, dass der Helm richtig getragen wird und auf den Nutzer angepasst ist?

  • Organisieren wir eine regelmässige Innen-Reinigung des Kopfschutzes?

  • Sind die Bereiche mit Kopfschutz-Obligatorium ausreichend gekennzeichnet und wird das Obligatorium durchgesetzt?

  • Sind für die Zonen mit Kopfschutz-Obligatorium die richtigen Schutzmittel definiert?

  • Wir das Alter der Kopfschutzmittel regelmässig überprüft und bei Bedarf sofort ersetzt?

4. Weiterführende Hinweise zu Anwendung und Gebrauch

Weitere Tipps:

Beim maximalen Alter des Helmes ist zu unterscheiden zwischen thermoplastischen Kunststoffen und duroplastischem Material. Auf jeden Fall ist der Helm nach einem Aufprall, bei klar sichtbaren Farbveränderungen oder bei Beschädigungen der Schale oder des Innenlebens sofort auszutauschen.

Ein Helm trägt folgende Kennzeichnung:

  • Nummer der erfüllten Norm und allfälliger Zusatznormen
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Helmtyp (Bezeichnung des Herstellers)
  • Grösse oder Grössenbereich
  • Herstellungsjahr und -quartal

Die maximale Lebensdauer des Helms ist abhängig vom Material, der Tragezeit, der Exposition gegenüber Umwelteinflüssen wie UV-Strahlung und
hygienischen Aspekten.
Inklusive Lagerzeit dürfen 8 Jahre nicht überschritten werden, wovon höchstens 5 Jahre auf die Benutzung zu beschränken sind. Aus hygienischer Sicht sind Schutzhelme in der Regel nach 3 Jahren auszutauschen.

Instruktionsvideos zur Anwendung

Wo finde ich weitere Informationen?